Die Klägerin verlangt von der Beklagten Ersatz für Einnahmeverluste (47.400 DM), erhöhten Stromverbrauch (16.945, 86 DM) und zusätzliche Kosten für Werbung (3.000 DM), insgesamt 67.345,86 DM. Die Rechtsvorgängerin der [...]
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