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BGH - Entscheidung vom 10.03.1992

1 StR 22/92

Normen:
StGB § 46 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp III(310)215c
NStZ 1992, 327

c. »Auch ein besonders harter Vollzug wegen vorhergegangener Taten kann in einem neuen Verfahren nur dann strafmildernd berücksichtigt werden, wenn deshalb die Schuld des Angekl. geringer zu bewerten ist, ein [...]
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