Das Amtsgericht Hagen ist an den Verweisungsbeschluß des Kreisgerichts für Halle und den Saalkreis vom 6. Juli 1992 gebunden, § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO . Zwar beruht die Verweisung insoweit auf Rechtsirrtum, als der in § [...]
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