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BGH - Entscheidung vom 02.12.1992

IV ZR 268/91

Normen:
BGB § 652

Fundstellen:
DRsp I(138)657b
NJW-RR 1993, 429
VersR 1993, 353

»Spricht jemand gegenüber Personen, die er als Makler ansieht und bezeichnet, über ein zu zahlendes Maklerhonorar, dann liegt nahe, daß damit die aus dem Gesetz, nämlich aus § 652 BGB , bei Vorliegen von dessen [...]
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