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BGH - Entscheidung vom 12.03.1992

IX ZR 141/91

Normen:
BGB § 765

Fundstellen:
BB 1992, 878
BGHR BGB § 133 Wille 9
BGHR BGB § 765 Erstes Anfordern 7
BGHR ZPO § 283 Schriftsatz, nachgereichter 2
DB 1992, 1234
DRsp I(138)636c
EWiR § 765 BGB 5/92, 865
KTS 1992, 441
MDR 1992, 961
NJW 1992, 1446
WM 1992, 854
ZIP 1992, 684

c. »Der Bürge, der sich zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet, muß sofort zahlen und kann Einwendungen oder Einreden aus dem Hauptschuldverhältnis erst in einem Rückforderungsprozeß geltend machen ... . Ob [...]
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