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BGH - Entscheidung vom 12.11.1992

IX ZR 237/91

Normen:
KO § 29

Fundstellen:
BB 1993, 464
BGHR BGB § 154 Abs. 2 Grundschuldsicherungsabrede 2
BGHR KO § 29 Gläubigerbenachteiligung 7
BGHR KO § 29 Gläubigerbenachteiligung 8
BGHR KO § 29 Gläubigerbenachteiligung 9
BGHR KO § 31 Nr. 1 Benachteiligungsabsicht 4
DB 1993, 581
KTS 1993, 248
LM H. 6/93 § 29 KO Nr. 16
MDR 1993, 439
NJW-RR 1993, 235
WM 1993, 265
ZIP 1993, 271

Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der C. B. GmbH. Er verlangt von den beklagten Kreditinstituten im Wege der Konkursanfechtung den Verzicht auf die Rechte, die sie aufgrund eines [...]
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