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BGH - Entscheidung vom 26.03.1992

VII ZR 258/90

Normen:
BGB § 639 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Einbeziehung 3
BGHR BGB § 639 Abs. 1 Mängelbeseitigungsverlangen 3
BauR 1992, 503
DB 1992, 1407
DRsp I(138)634a
LM H. 10/92 § 639 BGB Nr. 33
MDR 1992, 780
NJW-RR 1992, 913
WM 1992, 1416
ZfBR 1992, 206
ZfBR 1994, 129

a. »Nach der ständ. Rechtspr. des Senats kann der Besteller mit hinreichend genauer Beschreibung von zutage getretenen Erscheinungen den Fehler, der der Werkleistung insgesamt anhaftet und der die aufgetretenen [...]
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