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BFH - Entscheidung vom 17.07.1992

VI R 12/91

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2

Fundstellen:
BB 1992, 2137
BFHE 168, 567
BStBl II 1992, 1036

I. Streitig ist, ob Aufwendungen einer Dipl.-Psychologin für die Durchführung einer Psychoanalyse als Fortbildungskosten abziehbar oder teilweise dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen und damit nicht [...]
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