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BAG - Entscheidung vom 02.03.1992

2 AZR 508/91

Normen:
BGB § 49 Abs. 2
ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a, § 50, § 510 b

Die Revision ist unzulässig, weil sie nicht ordnungsgemäß begründet worden ist. I. 1. Die Klägerin war bei dem Beklagten, einem eingetragenen Verein, als Arzthelferin im Labordienst gegen ein Monatsgehalt von zuletzt [...]
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