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BAG - Entscheidung vom 29.01.1992

5 AZR 266/90

Normen:
ErsatzschulfinanzG NW § 8 Abs. 2
LBG NW § 85a
SchulOG NW § 37 Abs. 3 lit. d

Fundstellen:
BB 1992, 1216
NZA 1992, 853

Die Parteien streiten darüber, ob der beklagte Verein verpflichtet ist, die Arbeitszeit der Klägerin wegen der Betreuung ihres Kindes entsprechend § 85 a des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( LBG NW) [...]
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