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VGH Hessen - Entscheidung vom 10.12.1991

9 UE 1183/87

Normen:
BSHG § 39 Abs. 3 § 40 Abs. 1 Nr. 2
EingliederungshilfeVO § 9 Abs. 3

Fundstellen:
FEVS 42, 272
ZfSH/SGB 1992, 354

Die Klägerin erstrebt die Verpflichtung des Beklagten als überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten für ein Schreibtelefon für sie zu übernehmen. Zunächst hatte die Klägerin, die unter [...]
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