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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.09.1991

22 B 91.2436

Normen:
AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 § 4 Abs. 1 § 21 ff.
ApoBetrO § 25 Nr. 5 § 34 Nr. 2 r. 1
ApoG § 1 § 21 Abs. 2 Nr. 8 § 25 Abs. 2
DiätVO § 1 Abs. 1 Satz 2
LMBG § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1
LStVG (Landesstraf- und -verordnungsgesetz) Bayern Art. 7 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
DLR 1992, 195
GewArch 1992, 73
LRE 27, 384
NJW 1992, 931
NJW 1992, 2912
NJW 1992, 931
ZLR 1992, 542
ZLR 1992, 542

I. Der Kläger betreibt in W eine Apotheke. Er verkauft dort Frankenweine in Boxbeuteln. Er versieht den feilgebotenen Wein mit Analysen der Inhaltsstoffe. Die Berechtigung zum Weinverkauf leitet er ab aus § 25 Nr. 5 [...]
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