Eine einmalige Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs rechtfertigt nach VGH Mannheim (10 S 750/89) ZfS 1990, 396 die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht. NZV 1991, 486 VRS 83, 78 VerkMitt 1991, [...]
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