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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 12.06.1991

4 A 258/90

Normen:
GewO § 35 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
BWVPr 1992, 46
DVBl 1992, 314
GewArch 1991, 383
NVwZ-RR 1992, 474
NWVBl 1991, 384

I. Der Beklagte leitete gegen den Kläger ein Gewerbeuntersagungsverfahren ein und erließ eine Untersagungsverfügung. Tatsächlich betrieb der Kläger zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine Gewerbe, sondern wurde erst nach [...]
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