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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.02.1991

11 B 2659/90

Normen:
BauGB § 33 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 1991, 442
BRS 52 Nr. 196
DÖV 1991, 746
NVwZ 1992, 278
NWVBl 1991, 267
ZfBR 1991, 281

Soweit der Antragsgegner die Nutzungsänderungsgenehmigung im Hinblick auf einen aufzustellenden neuen Bebauungsplan nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 BauGB erteilt hat, steht der Senat auf dem Standpunkt, daß diese [...]
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