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OVG Hamburg - Entscheidung vom 19.11.1991

Bs IV 307/91

Normen:
BSHG § 26 S. 2

Fundstellen:
FEVS 42, 451
FamRZ 1992, 1109
MDR 1992, 814
ZfSH/SGB 1992, 195
info also 1992, 210

Die Beschwerde, mit der die Antragsgegnerin die Aufhebung der vom Verwaltungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung als von Anfang an ungerechtfertigt erstrebt, ist zulässig. Daß die Antragsgegnerin entsprechend [...]
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