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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 09.10.1991

3 U 43/91

Normen:
BGB § 134
StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DRsp I(111)189a
NJW 1992, 758

a. »Im Ergebnis zu Recht hat das LG die Abtretung für nichtig gehalten (§ 134 BGB ). Denn sie ist wegen eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) nichtig. ... Das gilt zunächst für die Fälle, [...]
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