Die Berufung ist zulässig. Sachlich hat sie jedoch keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Senats hat das Landgericht mit dem angefochtenen Urteil zu Recht seine Beschlußverfügung vom 16.11.1990 aufgehoben und den Antrag [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!