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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 25.04.1991

8 U 99/91

Normen:
BGB § 906 Abs. 1, § 1004

Fundstellen:
DWW 1992, 14
NJW-RR 1991, 1230

Die Berufung des Klägers ist statthaft. Sie ist zulässig, weil sie frist- und formgemäß eingelegt und begründet worden ist (§§ 511 ff. ZPO ). In der Sache hat sie Erfolg und führt zur antragsgemäßen Verurteilung des [...]
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