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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 27.06.1991

8 U 2427/88

Normen:
AVBSP § 2
VVG § 61

Fundstellen:
VersR 1992, 957

Die Parteien führen den Rechtsstreit um eine von der Klägerin beanspruchte Versicherungsleistung in Höhe von DM 170.975,-- aus einer Schmuck- und Pelzsachen-Versicherung bei der Beklagten, zu der zusätzlich das [...]
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