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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 11.07.1991

8 U 1290/91

Normen:
AKB § 12 Abs. 1 IIe
VVG §§ 62 63

Fundstellen:
NZV 1992, 192
VersR 1992, 180
ZfS 1992, 18
r+s 1991, 297

Die Berufung ist zulässig und, abgesehen von einer geringen Zuvielforderung bei der Unkostenpauschale und den Zinsen, begründet. Sie führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und weitgehend antragsgemäßer [...]
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