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OLG Köln - Entscheidung vom 18.12.1991

2 U 119/91

Normen:
ZPO § 360

Fundstellen:
NJW-RR 1992, 719

Hinweis zu B Das Gericht ist durch den Erlaß eines Beweisbeschlusses nicht zur Beweiserhebung verpflichtet. Bei Zustimmung der Parteien kann eine Abänderung auch durch den beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. [...]
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