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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.04.1991

15 W 33/91

Normen:
BGB § 2250 Abs. 3 Satz 2
BeurkG § 26 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
DRsp I(174)258a-b
FamRZ 1991, 1111
MDR 1991, 772
OLGZ 1992, 29
Rpfleger 1991, 369

a. »Das LG erachtet das [Not-]Testament maßgeblich deshalb als unwirksam, weil die Erblasserin ihren letzten Willen nicht vor drei Zeugen erklärt habe (§ 2250 Abs. 2 BGB ). Die Zeugin N. könne nicht als [...]
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