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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.07.1991

32 U 126/90

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)385a
MDR 1992, 235
VersR 1992, 629

a. »Gegenüber Kindern besteht die Verkehrssicherungspflicht auch dann, wenn sie sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben ... . Denn Kinder handeln erfahrungsgemäß Zutrittsverboten zuwider, weil sie deren Bedeutung [...]
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