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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.03.1991

10 U 153/90

Normen:
BGB § 538 Abs.1, § 539

Fundstellen:
BB 1991, 799
DRsp I(133)442d-e

d. »Dem Bekl. [Mieter] steht kein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch gemäß § 538 Abs. 1 BGB deshalb zu, weil er auf dem gemieteten Gelände keine lärmintensiven Arbeiten ... durchführen darf. ... [Zwar] erfolgte die [...]
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