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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.04.1991

10 U 203/90

Normen:
BGB §§ 133, 157
GG Art. 20 Abs.2, Art. 103 Abs.1
ZPO § 176

Fundstellen:
DRsp IV(412)214a-b
NJW-RR 1992, 699

a-b. »Gemäß § 176 ZPO hätte die Zustellung des Vollstreckungsbescheides an die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Bekl. erfolgen müssen, denn diese hatten sich für den Bekl in den beiden dem Hauptverfahren [...]
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