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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 26.06.1991

5 Ss 202/91 - 71/91 I

Normen:
AFG § 134, § 137 Abs. 2
ArbeitslosenhilfeVO § 6
StPO § 345 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp IV(460)168Nr. 3c
StV 1992, 77
wistra 1992, 39

Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und [...]
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