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LG Gießen - Entscheidung vom 27.03.1991

1 S 465/90

Normen:
ZPO § 511 a

Fundstellen:
DRsp IV(416)316Nr.2a
NJW 1992, 2709

Bei Klage und Widerklage, die nicht denselben Streitgegenstand betreffen, sind deren Werte für die Berechnung der Beschwer gemäß § 511 a ZPO zusammenzurechnen. § 5 ZPO ist nicht anwendbar. Das LG Gießen hat damit die [...]
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