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LAG Hamm - Entscheidung vom 15.01.1991

13 TaBV 112/90

Normen:
BetrVG § 76a Abs. 3, Abs. 4

Fundstellen:
AuR 1991, 220

I. Die Antragstellerin begehrt von dem Arbeitgeber die Zahlung von Honorar für eine Tätigkeit als Beisitzerin in einer Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz . Der Arbeitgeber betreibt ein Bankunternehmen. [...]
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