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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.04.1991

10 Sa 105/91

Normen:
BeschFG § 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 7

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 11.03.1992 - 5 AZR 237/91 - DRsp-ROM Nr. 1996/6211 -. Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 04.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1053/90 LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. [...]
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