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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.07.1991

16 Sa 515/91

Normen:
BeschFG § 2 Abs. 1

Fundstellen:
AuR 1992, 92
BB 1991, 1717
EWiR 1992, 223
EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 10
EzB BeschFG § 2 Nr. 5
EzB BGB § 612 Nr. 15
LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 8

Anmerkung: Künzl, EWiR 1992, 223 ; siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 22.04.1992 - 5 AZR 397/91 -. Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 28.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 6663/90 AuR 1992, 92 BB [...]
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