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BVerwG - Entscheidung vom 25.03.1991

1 B 10.91

Normen:
GewO § 35

Fundstellen:
DÖV 1991, 651
NVwZ 1991, 408

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie beruft sich auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung nur, wenn sie [...]
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