Vorinstanz: OVG Rheinland-Pfalz, Vorinstanz: VG Koblenz, BRS 52 Nr. 157 BVerwGE 88, 191 DÖV 1991, 886 JuS 1992, 440 NJW 1991, 3293 UPR 1991, 381 ZfBR 1991, 221 [...]
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