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BVerfG - Entscheidung vom 08.05.1991

2 BvR 170/85

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
VwGO § 82 Abs. 1, Abs. 2 § 86 Abs. 3 § 88 § 91 § 103 Abs. 3 § 104 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ 1992, 259

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verwaltungsentscheidungen richtet. Sie genügt diesbezüglich nicht den gesetzlichen Anforderungen an ihre Begründung (vgl. § 92 BVerfGG ). [...]
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