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BVerfG - Entscheidung vom 12.04.1991

1 BvR 100/88

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1 § 92
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 Satz 2
LRG (Landesrundfunkgesetz) Nordrhein-Westfalen § 23 § 25 § 26 § 29 Abs. 4 Satz 2
WDR-Gesetz (Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk) Nordrhein-Westfalen § 56a

Fundstellen:
AfP 1991, 522
ZUM 1992, 137

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG gerügt wird. Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, durch § 56a WDR-G in ihren Grundrechten auf Rundfunkfreiheit und [...]
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