I Streitig ist Arbeitslosengeld (Alg) ab 1. April 1987. Die am 21. Dezember 1926 geborene Klägerin war vom 1. Januar 1979 bis zum 31. Dezember 1986 Empfangsdame einer Weinbrand-Fabrik. Ihr Arbeitsentgelt betrug zuletzt [...]
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