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BSG - Entscheidung vom 18.10.1991

9b RAr 18/90

Normen:
AFG § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 44 Nr. 7

I Die Beteiligten streiten darüber, ob das Unterhaltsgeld (Uhg) auch dann nach dem Entgelt zu bemessen ist, nach dem das unmittelbar zuvor bezogene Arbeitslosengeld (Alg) bemessen worden war, wenn der Alg-Bescheid [...]
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