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BSG - Entscheidung vom 14.05.1991

5 RJ 37/90

Normen:
KgfAbk Genf Art. 12
RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
SozR 3-2200 § 1251 Nr. 3

I. Streitig ist, ob der Kläger unter Anrechnung einer Ersatzzeit vom 14. Dezember 1945 bis 19. Juli 1946 Anspruch auf eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) bzw auf ein höheres Altersruhegeld hat. Der Kläger [...]
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