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BSG - Entscheidung vom 28.02.1991

4 RA 76/90

Normen:
AVG § 2a Abs. 1 S. 1, § 2a Abs. 2 S. 1, § 2a Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 2, § 104 Abs. 3 S. 1
BErzGG § 3 Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
RVO § 1227a Abs. 1 S. 1, § 1227a Abs. 2 S. 1, § 1227a Abs. 3 S. 2, § 1250 Abs. 2, § 1325 Abs. 3 S. 1
SGB X § 12 Abs. 2 S. 2
SGG § 54 Abs. 1 S. 2
SGG § 77

Fundstellen:
BSGE 68, 171
SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7

I Streitig ist die Vormerkung einer Zeit der Pflichtversicherung bei Kindererziehung. Der Kläger und die Beigeladene sind Eheleute, als Erzieher vollzeitig beschäftigt und Eltern der am 11. November 1986 geborenen [...]
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