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BAG - Entscheidung vom 16.01.1991

4 AZR 341/90

Normen:
TVG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie)
MTV (Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 29. Februar 1988) § 22
ArbGG § 45 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 1991, 2100

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Witwe eines nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verstorbenen Arbeitnehmers Sterbegeld nach § 22 des Manteltarifvertrages für die [...]
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