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BAG - Entscheidung vom 10.04.1991

4 AZR 568/90

Normen:
ArbGG § 72 Abs. 5, § 74
DDR: AGB § 14
DDR: ZPO §§ 151, 157, 160, 161
EinigungsV Art. 8 Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1, Art. 28
TVG § 1 (Rahmenkollektivvertrag)
ZPO § 553

Fundstellen:
BAGE 68, 16
BB 1991, 1420
BRAK-Mitt 1991, 238
DRsp VI(646)142a
EWiR § 72 ArbGG 1/91, 751
NZA 1991, 654
ZIP 1991, 1030

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung von Wegegeld und Fahrtkosten. Die Beklagte war seit dem 1. Januar 1978 beim VEB-Kombinat Leipzig als Monteurin beschäftigt. Rechtsnachfolgerin dieses Kombinats ist [...]
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