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VGH Bayern - Entscheidung vom 14.08.1990

21 B 90.00335

Normen:
BayStraf- und VerordnungsG Art. 7 Abs.2 Nr.3
GG Art. 14 Abs.1

Fundstellen:
DRsp V(540)198c
NVwZ-RR 1991, 196

c. »Die Bekl. hat den Kl. und seine Familie zur Vermeidung einer drohenden Obdachlosigkeit .. in die [neue] Wohnung rechtsfehlerfrei eingewiesen. Diese 63,5 qm große Wohnung gewährleistet dem Kl. und seiner Familie [...]
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