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OVG Hamburg - Entscheidung vom 22.03.1990

Bs IV 92/90

Normen:
BSHG § 11 Abs. 1 S: 2 § 12 § 13 Abs. 2 § 37 § 122 S. 1

Fundstellen:
FEVS 41, 21
FamRZ 1990, 1288
NDV 1990, 318
ZfSH/SGB 1990, 428
info also 1990, 228

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Auch mit dem Beschwerdevorbringen werden die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 1 und 3 VwGO , § [...]
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