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OVG Hamburg - Entscheidung vom 25.07.1990

Bs IV 180/90

Normen:
JWG § 81
KJHG § 91
VwGO § 80 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp V(557)147c
FEVS 41, 331
FamRZ 1991, 358

c. »Dem Widerspruch gegen die Festsetzung eines Kostenbeitrages nach § 11 Abs. 2 [Hmb] AGJWG i. V. m. § 81 JWG [ab. 1. 1. 1991: § 91 KJHG] kommt grundsätzlich gemäß § 80 Abs. 1 VwGO [VerwGO] aufschiebende Wirkung zu. [...]
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