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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 03.12.1990

1 Ws 252/90

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
GVG § 178
StPO § 68 § 222

Fundstellen:
Justiz 1991, 333
NStZ 1991, 297
OLGSt StPO § 68 Nr. 1

Das Amtsgericht hat in der Hauptverhandlung am 31. Juli 1990 gegen die beiden Zeugen KHM ... und KHM ... jeweils ein Ordnungsgeld von DM 100,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit zwei Tage Haft festgesetzt, weil sie [...]
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