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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.06.1990

18 UF 94/90

Normen:
BGB § 1580 § 1605

Fundstellen:
FamRZ 1991, 84
FamRZ 1991, 84, 85
LSK-FamR/Hannemann, § 1605 BGB LS 42
LSK-FamR/Hülsmann, § 1580 BGB LS 28

Die Parteien streiten im ersten Rechtszug über nachehelichen Unterhalt. Im Berufungsverfahren (Teilurteil) geht der Streit um Auskunftserteilungen und die Vorlage von Belegen, welche die Beklagte mit ihrer Widerklage [...]
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