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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 17.01.1990

4 U 2472/89

Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1990, 453
DRsp I(123)342b
ES Kfz-Schaden D-1/40
MDR 1990, 1010
NJW-RR 1990, 1502
ZfS 1990, 191

Die Mietwagenrechnung für die Urlaubsfahrt - 22 Tage, 3619 km zum »Unfallersatztarif« - belief sich auf 6.329,- DM; bei Anmietung zum Pauschaltarif wären etwa 3.120,- DM Kosten ausgefallen; die Reparatur des [...]
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