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OLG München - Entscheidung vom 29.06.1990

14 U 7/90

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
BayWaldG Art. 14 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2

Fundstellen:
DRsp I(145)380d
MDR 1990, 1012
NJW-RR 1991, 1048
VersR 1991, 678

d. »Nach Art. 14 Abs. 3 BayWaldG bedarf der Kahlhieb im Schutzwald der Erlaubnis, die nach Abs. 4 zu erteilen ist, sofern sich aus Abs. 5 nichts anderes ergibt. Nach dessen Nr. 2 ist im Fall des Art. 10 Abs. 2 die [...]
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