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OLG München - Entscheidung vom 19.07.1990

24 U 30/89

Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/607
ZfS 1990, 339
zfs 1990, 339

Von der Darstellung des Tatbestands wird abgesehen (§ 543 Abs. 1 ZPO ). I. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Landgericht hat im Ergebnis richtig und mit im wesentlichen zutreffenden Gründen entschieden, daß [...]
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