Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG München - Entscheidung vom 01.08.1990

14 W 173/90

Normen:
ZPO § 829

Fundstellen:
OLGZ 1991, 322
ZIP 1990, 1128

Neben dem Rechtsgrund der Forderung muß ihr Schuldner - der Drittschuldner also - im Pfändungsbeschluß so genau bezeichnet sein, daß er jedenfalls bei verständiger Auslegung unzweifelhaft festgestellt werden kann (BGH, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen